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Zur Förderung der Klassengemeinschaften und zur Ergänzung unseres Bildungsauftrages finden für die einzelnen Klassenstufen außerunterrichtliche Veranstaltungen statt. Die Regelungen werden jährlich von der Gesamtlehrerkonfrenz und der Schulkonferenz beschlossen. 

Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Grundsatz:

Außerunterrichtliche Veranstaltungen stehen in einem engen Zusammenhang zu den Erziehungs- und Bildungszielen der Schule. Sie gehen aus dem Unterricht hervor, bereiten ihn vor bzw. nach oder ersetzen ihn zum Teil. Pädagogisch begründete außerunterrichtliche Veranstaltungen stehen in engem Zusammenhang mit der Klassensituation. Auf einer Klassenkonferenz werden nach Möglichkeit die Planungen (Zeitraum, Dauer, Ziel) für das Schuljahr abgesprochen. Unabhängig davon können bei Bedarf weitere Veranstaltungen genehmigt werden.

Folgende Veranstaltungen sind möglich:  

  • bis zu drei Wandertage (davon ein allg. Wandertag am vorletzten Schultag)
  • Klasse 5: Mini-Schullandheim (in zeitlicher Nähe zu den Herbstferien, 2-3 Tage; z.B. auf der Burg Derneck im Lautertal)
  • Klasse 7/8: Schullandheim (Ende Kl. 7)
  • Sprachfahrt nach England am Ende von Klasse 8
  • Stufe 11: einwöchige Studienfahrt
  • Stufe 12: Berlin-Fahrt (drei Schultage)
  • fachbezogene/unterrichtsbezogene Exkursionen und pädagogisch begründete Veranstaltungen (maximal drei Schultage, wenn vom Bildungsplan nicht anders vorgesehen)
  • Austausch mit Frankreich 
  • stufenbezogene Sportwettkampftage / Sportabzeichen 5/6
  • Orchesterfreizeit / Chorfreizeit
  • SMV-Seminar
  • Sozialpraktikum Klasse 9 (Ende des Schuljahres)
  • Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Berufs- und Studienorientierung
  • Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Partnerschaft zwischen dem PKG und Unternehmen in der Umgebung
  • Fasching, Sommerkino im Freien, Tanzveranstaltungen und vieles mehr werden von der SMV organisiert und runden das Veranstaltungsangebot des Paul-Klee-Gymnasiums ab.