Home / Allgemein / Corona-Informationen aktuell (Januar 2022)

 

Hier stellen wir immer die neusten Informationen zur Pandemie und den Verordnungen für Schulen bereit.

NEU: Elterninfo Nr. 10

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

In den vergangenen Wochen haben wir versucht, im Rahmen was unter Pandemiebedingungen möglich ist, unseren Schülerinnen und Schülern mehr Normalität im schulischen Alltag zu ermöglichen. Dies geschah unter anderem durch außerunterrichtliche Aktivitäten vieler Klassen, einen Neustart des umfangreichen AG-Angebots sowie der Realisierung der SMV-Tagung, des Skibasars sowie von Kuchenverkäufen durch einzelne Klassen.

Weitere Informationen habe ich für Sie zusammengestellt:

1. Corona-Situation am PKG

In der vergangenen Woche haben wir 3 PCR-Test bestätigte Fälle am PKG. Betroffen von den sogenannten „5-Tage-Sondermodus“ (s.u. 2.) sind zum Wochenstart eine sechste und zwei siebte Klassen. Von größeren Ausbrüchen blieben wir weiterhin verschont – daher ein großes Dankeschön an die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern für die Einhaltung, Umsetzung sowie Unterstützung unserer Corona-Schutzmaßnahmen.

Wir wünschen den betroffenen Schülerinnen und Schülern einen milden Verlauf, eine rasche Genesung und ihren Familien Gesundheit sowie Kraft.

Die Schülerinnen und Schüler testen sehr genau. Aufgrund der sich ausbreitenden Pandemie kontaktieren wir Sie (zwecks Abholung), sobald ein Schnelltest nicht eindeutig negativ ist. Aktuell werden rund 75% aller am PKG gemachten, positiven Schnelltests, PCR-bestätigt.

2. Was passiert bei einem PCR-Test bestätigten Coronafall?

In der Regel gibt es folgendes Vorgehen, das landesweit so gilt:

  • Schnelle Information der Klasse und der Eltern durch die Klassenlehrkraft.

  • Die Schülerinnen und Schüler werden an 5 Schultagen in Folge getestet.

  • Die Klasse wird an den folgenden 5 Schultagen nur noch im Klassenverband unterrichtet, d.h. es gibt in dieser Zeit keine Zusammenlegungen mit anderen Klassen z.B. in der 2. Fremdsprache, Religion, Profil …

  • In der Pause bleibt die Klasse unter sich im Pausenraum.

  • Mittags- und Nachmittagsbetreuung geht nur im Klassenverband.

  • Ein Mensabesuch ist an diesen 5 Tagen leider nicht möglich.

  • Darüber hinaus gelten Einschränkungen für den Sportunterricht sowie für den Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten: Schülerinnen und Schüler dieser Klasse oder Gruppe dürfen nicht am Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten sowie an entsprechenden außerunterrichtlichen Angeboten teilnehmen. Fachpraktischer Sportunterricht ist für diese Schülerinnen und Schüler nur kontaktarm und nur im Freien zulässig.

3. Änderungen der Coronaverordnung Schule (26.11.)

Die wichtigsten Änderungen sind:

„Der fachpraktische Sportunterricht darf künftig in den Alarmstufen I und II nur noch kontaktfrei erfolgen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Unterricht zur Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler, die Sport als Prüfungsfach gewählt haben, sowie für die Basis- und Leistungskurse Sport der Jahrgangsstufen 1 und 2 an allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen. Für den Musikunterricht gilt in den Alarmstufen, dass beim Singen und beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von zwei Metern in alle Richtungen eingehalten werden muss. Das Spielen von Blasinstrumenten ist nur im Freien oder in sehr großen Räumen wie beispielsweise der Aula erlaubt. Das Singen ist in geschlossenen Räumen nur mit Maske erlaubt, im Freien kann die Maske abgesetzt werden.

Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis zum 31. Januar 2022 untersagt.“

Link: https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/2021-11-26-corona-verordnung-schule- notverkuendet

4. Schule, Corona und der Winter

In der Regel wurden in Baden-Württemberg Belüftungsanlagen nur in schlecht lüftbare Räume eingebaut (diese haben wir nicht am PKG). Nach Auskunft von KM und RP haben mobile Lüftungsgeräte keinen nennenswerten Nutzen für die Virenbekämpfung in Klassenzimmer.
Daher können wir weiterhin nur auf temporäres Querlüften setzen, das unterstützt wird durch die CO2-Ampeln sowie Maskenpausen innerhalb der Doppelstunden. Zusätzlich kann noch auf warmen Tee, Decken, warme Kleidung („Zwiebelprinzip“) gesetzt werden – abhängig von der individuellen Befindlichkeit.
Lediglich auf Mütze und Handschuhe (im Klassenzimmer) muss verzichtet werden, sonst sind der Lernerfolg und die Unterrichtspartizipation zu eingeschränkt

5. Wie wird es weiter gehen?

Die Frage kann Ihnen exakt niemand beantworten – auch wenn sie uns stark beschäftigt. Auf der einen Seite haben wir die politische Ankündigung, „Schulen so lange wie möglich offen zu halten“, auch weil Schulen aktuell nicht als „Treiber der Pandemie gelten. Auf der anderen Seite gibt es aufgrund der Verschärfung der Pandemie „Rufe nach einem neuen Lockdown“, der auch vor „Schulen nicht Halt machen soll“.

Es wäre sicherlich kein Fehler, sich innerlich darauf einzustellen, dass der Präsenzunterricht möglicherweise, vielleicht schon vor Weihnachten, nicht wie jetzt ablaufen wird.
Wir als Schule haben bereits jetzt eine „Task Force“ gebildet, die bestimmte Fernlern- oder Hybridunterrichtsmodelle vorbereitet.

Mittlerweile sollten alle Schülerinnen und Schüler fernlernfähig sein, d.h. einen funktionierenden Zugang zu Moodle und Schul.cloud haben. Wir haben sie mehrfach daran erinnert, Sprechstunden zur Unterstützung eingerichtet und in allen Klassen eine digitale Klassenlehrerstunde durchgeführt.
Sollten Sie ein Endgerät (auf Leihbasis) für ein mögliches Fernlernen benötigen, melden Sie bitte formlos Ihren Bedarf an die jeweilige Klassenlehrkraft.

Selbstverständlich hoffen wir weiterhin, dass uns allen eine weitere Fernlernphase erspart bleiben möge!

Mit freundlichen Grüßen Andreas Gathmann

>> Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt weiterhin die Testpflicht! Klassenarbeiten in Präsenz am PKG im Klassenrahmen (in den Hauptfächern) sind möglich. Für Schüler*innen der betreffenden Klasse sind diese verpflichtend. Eine Testung ist nicht erforderlich, es gelten jedoch Mindestabstand und Maskenpflicht. <<

Einen Wegweiser des Landesgesundheitsamtes zum Umgang mit Symptomen bei einem möglichen Krankheitsfall finden Sie hier. 

 

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