Home / Allgemein / Aktuelle Informationen zum Corona-Virus und der Schulschließung sowie Notbetreuung (Stand 16.03.2020)

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
 
Alle aktuellen Informationen des Kultusministeriums finden Sie unter folgendem Link:
 
 
Wir werden Sie weiterhin schnellstmöglich informieren, wie die Anordnungen des Ministeriums in der schulischen Praxis umgesetzt werden. Lehrkräfte und Schulleitung setzten sich seit vorgestern (obwohl am Mittwoch noch Schulschließungen ausgeschlossen wurden) intensiv mit der Frage auseinander, wie unter diesen Rahmenbedingungen Wissenserwerb, Kompetenztraining und Abiturvorbereitung gewinnbringend realisiert werden können. Die Pressemitteilung finden Sie hier als PDF. 
 
 

Das Antragsformular für die Notfallbetreuung finden Sie hier. Dieses muss bis spätestens Montag, 16.03. bei der Stadt Rottenburg eingereicht werden.

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen der Meldung „Kommunikation während der Schulschließung“ rechts unter Aktuelle Beiträge.

Ich wünschen Ihnen und Euch alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen
 
Andreas Gathmann
Schulleiter
 
Wichtige Auszüge sind u.a.:
 
„Die Landesregierung hat heute (13. März 2020) beschlossen, ab Dienstag, den 17. März 2020, landesweit alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen bis einschließlich Ende der Osterferien zu schließen. Gleichzeitig wird es pragmatische und flexible Lösungen für die anstehenden Abschluss-prüfungen an allen Schularten geben. Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Lebensmittelproduktion und Infrastruktur) soll es eine Notfallbetreuung geben. Weitere Informationen werden folgen. Wir arbeiten unter anderem an kurzfristigen, pragmatischen Lösungen vor Ort.“ (Auszug)
 
„Dies gilt bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020, also bis zum Ende der Osterferien.“
 
Wir haben auch den Umgang mit bald anstehenden Abschlussprüfungen für alle Schularten im Blick. Hier arbeiten wir mit Hochdruck an verschiedenen Szenarien undNotfallplänen. Oberstes Prinzip ist dabei, dass den Schülerinnen und Schülern aus die-ser Notsituation kein Nachteil entstehen soll. Dazu werden wir in der kommenden Woche erneut und konkreter informieren.“
 
Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.
 
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuenruehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung deröffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)sowie die Lebensmittelbranche.
 
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleineziehenden der oder die Alleineziehende, in Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind.“ 

 

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