Gremien - Schulleben mitgestalten

Elternbeirat & Schulkonferenz

Elternbeirat

Jeder kann durch Ideen, Einsatz, Informationen und Interesse zu einer sinnvollen und erfolgreichen Elternarbeit beitragen.

Als Eltern wollen wir gemeinsam zum Wohl der gesamten Schulgemeinschaft neue Ideen entwickeln, gute Zustände bewahren, uns in die Schularbeit einbringen und dort konstruktive Kritik anbringen, wo Verbesserungen möglich sind. Wichtig ist uns ein offener und direkter Austausch mit allen Beteiligten bei gegenseitiger Wertschätzung und Anerkennung.

Ziel des Elternbeirats

Ziel ist es, durch eine intensive und regelmäßige Zusammenarbeit aller am Schulleben beteiligter Gruppen zu einem positiven Schulklima und damit zu guten Lernbedingungen beizutragen.

Was wir tun

Eine gute Gesamtatmosphäre an unserer Schule ist natürlich immer das Ergebnis vieler Einzelkomponenten. Die Elternarbeit nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein. Die Eltern am Paul-Klee-Gymnasium haben in den letzten Jahren viele Ideen eingebracht sowie Projekte und Ideen umgesetzt – auf Klassenebene, auf Schulebene und als Mitglieder des Fördervereins des Paul-Klee-Gymnasiums.

Unsere Aufgaben

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern am Paul-Klee-Gymnasium und trägt aktiv zu einem positiven Schulklima bei. Durch Austausch, Engagement und Zusammenarbeit fördern wir eine Schule, mit der sich alle Beteiligten gerne identifizieren.

Wir informieren Eltern, sind Ansprechpartner bei Fragen oder Anliegen und bringen Wünsche sowie Anregungen in die zuständigen Gremien ein. Dabei begleiten wir Ideen von der ersten Rückmeldung bis zur möglichen Umsetzung.

 

Wer wir sind

Am PKG arbeiten wir in einem erweiterten Vorstand mit fünf gewählten Mitgliedern. So verteilen wir Aufgaben auf mehrere Schultern, sind gut erreichbar und bringen vielfältige Perspektiven in unsere Arbeit ein.

Bei Fragen oder Anregungen zur Elternarbeit können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Ansprechpartner sind derzeit:

Petros Bojakos,
Jens Gebard, 
Verena Oehmhausen,
und Petra Schwarz de Matos.

Kontakt: elternbeirat@pkg-rottenburg.de

 

 

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Erziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen.

Sie entscheidet über..

  • … die Vereinbarung von Schulpartnerschaften,
  • … allgemeine Angelegenheiten der Schülermitverantwortung,
  • … Stellungnahmen der Schule gegenüber dem Schulträger,
  • … die Anforderung von Haushaltsmitteln gegenüber dem Schulträger.

Sie ist anzuhören...

  • … zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz,
  • … zu allgemeinen Fragen der Erziehung und des Unterrichts an der Schule,
  • … über die Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel,
  • … vor Einrichtung oder Beendigung eines Schulversuchs,
  • … bei Entscheidungen über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

Ihr Einverständnis wird benötigt...

  • … beim Erlass der Schul- und Hausordnung,
  • … bei Grundsätzen über die Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen,
  • … bei Grundsätzen über die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen,
  • … bei der Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel,
  • … bei der  Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes.

Ihr gehören als Mitglieder an...

  • … die/der Schulleiter*in als Vorsitzende*r,
  • … die/der Elternbeiratsvorsitzende als stellvertretende*r Vorsitzende*r,
  • … sowie paritätisch Vertreter*innen der Schüler, Eltern und Lehrer
  • Die Beratungen der Schulkonferenz sind nicht öffentlich. Sie sind vertraulich, soweit es sich um Tatsachen handelt, die ihrer inhaltlichen Bedeutung nach der Vertraulichkeit bedürfen.

    Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel ihrer Mitglieder, die Elterngruppe oder die Schülergruppe unter Angabe der Verhandlungsgegenstände beantragt.

    Vgl. Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG), § 47, Schulkonferenz