Elternbeirat & Schulkonferenz
Jeder kann durch Ideen, Einsatz, Informationen und Interesse zu einer sinnvollen und erfolgreichen Elternarbeit beitragen.
Als Eltern wollen wir gemeinsam zum Wohl der gesamten Schulgemeinschaft neue Ideen entwickeln, gute Zustände bewahren, uns in die Schularbeit einbringen und dort konstruktive Kritik anbringen, wo Verbesserungen möglich sind. Wichtig ist uns ein offener und direkter Austausch mit allen Beteiligten bei gegenseitiger Wertschätzung und Anerkennung.

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern am Paul-Klee-Gymnasium und trägt aktiv zu einem positiven Schulklima bei. Durch Austausch, Engagement und Zusammenarbeit fördern wir eine Schule, mit der sich alle Beteiligten gerne identifizieren.
Wir informieren Eltern, sind Ansprechpartner bei Fragen oder Anliegen und bringen Wünsche sowie Anregungen in die zuständigen Gremien ein. Dabei begleiten wir Ideen von der ersten Rückmeldung bis zur möglichen Umsetzung.
Am PKG arbeiten wir in einem erweiterten Vorstand mit fünf gewählten Mitgliedern. So verteilen wir Aufgaben auf mehrere Schultern, sind gut erreichbar und bringen vielfältige Perspektiven in unsere Arbeit ein.
Bei Fragen oder Anregungen zur Elternarbeit können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Ansprechpartner sind derzeit:
Kontakt: elternbeirat@pkg-rottenburg.de
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Erziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen.
Die Beratungen der Schulkonferenz sind nicht öffentlich. Sie sind vertraulich, soweit es sich um Tatsachen handelt, die ihrer inhaltlichen Bedeutung nach der Vertraulichkeit bedürfen.
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel ihrer Mitglieder, die Elterngruppe oder die Schülergruppe unter Angabe der Verhandlungsgegenstände beantragt.
Vgl. Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG), § 47, Schulkonferenz